Recht · Praxis · Fischlexikon

Schonzeiten, Arten, Knoten – an einem Ort

Fischarten, Knoten, Schonzeiten und Mindestmaße aller 16 Bundesländer. Die Zahlen kommen aus dem Verordnungstext des jeweiligen Landes. An jeder Tabelle stehen Fundstelle, geprüfte Fassung und Prüfdatum.

Ich schreibe und prüfe das selbst. Wie hier gearbeitet wird.

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Warum Eisangeln in Deutschland seltener erlaubt ist, als Bilder aus Skandinavien vermuten lassen, wie tragfähiges Eis beurteilt wird und was unter dem Loch technisch passiert.

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 2026-09

Aus eigener Arbeit

Eigene Angeltage und der Ländervergleich der Verordnungen, gegen den Verordnungstext geprüft.

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Was diesen Monat gilt

17. September 2026, Herbst. Welche Arten jetzt Saison haben, bei welcher die Schonzeit in diesem Monat beginnt oder endet – und ab welchem Tag, in welchem Bundesland. Die Saison kommt aus den Artsteckbriefen, die Wechseltermine aus der Verordnung des jeweiligen Landes.

Diese Arten haben jetzt Saison

Was sich im September ändert

Schonzeiten sind Ländersache, und der Unterschied ist keine Formalie: Dieselbe Art kann in einem Bundesland zwei Wochen früher geschützt sein als im Nachbarland, und wer über eine Landesgrenze fährt, angelt ab dem ersten Meter nach einer anderen Verordnung. An jedem Termin steht deshalb, für welche Länder er gilt.

Schonzeit beginnt (4)

Schonzeit endet (0)

Im September endet in keinem Bundesland eine Schonzeit.

Im September wechselt der Status bei 4 Arten. Eine beginnende Schonzeit greift ab dem genannten Tag, eine endende ist am genannten Tag noch in Kraft. Verbindlich ist immer die Verordnung deines Landes, nicht dieser Überblick.

Ganzjährig geschützt, ohne Termin

Unabhängig vom Kalender sind 20 Arten bundesrechtlich ganzjährig geschützt. Sie stehen in keiner der beiden Listen, weil es für sie keinen Wechseltermin gibt – etwa Bitterling, Groppe, Strömer, Steinbeißer, Frauennerfling, Sterlet und weitere. Sie stehen nicht nur unter Fischereirecht, sondern unter Bundesnaturschutzrecht – bei den streng geschützten darunter ist ein Verstoß nach § 71 BNatSchG eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Wer eine davon am Haken hat, löst den Haken möglichst im Wasser und setzt den Fisch sofort zurück – unabhängig von Größe und Jahreszeit. Mehrere sind dabei leicht mit erlaubten Arten zu verwechseln: Der Steinbeißer wird für eine Schmerle gehalten, der Strömer für einen Hasel.

So liest du eine Regelangabe

Ein Mindestmaß heißt: darunter zurücksetzen. Steht ein Höchstmaß daneben, ist es ein Entnahmefenster – dann ist der große Laichfisch genauso geschützt wie der zu kleine, und beide Grenzen gelten gleichzeitig. Die Schonzeit steht unabhängig davon: In ihr ist die Art auch dann tabu, wenn das Maß stimmt. Einige Länder begrenzen zusätzlich die Stückzahl pro Tag. Und über allem steht der Erlaubnisschein des Gewässers – er darf strenger sein als die Verordnung, nie großzügiger. Wer beides gelesen hat, kennt die Antwort für seinen Platz; die Verordnung allein reicht dafür nicht.

Die Werte selbst – Maß, Entnahmefenster, Schonzeit und Tagesmenge je Bundesland – stehen in der Schonzeiten-Übersicht, dort an jeder Tabelle mit Fundstelle, geprüfter Fassung und Prüfdatum.

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